2 3. 3.1 Umstritten ist, ob der Beschwerdeführer auf das Stellen eines Strafantrags verzichtet hat. Den Akten kann hierzu entnommen werden was folgt: Gemäss Anzeigerapport vom 3. Dezember 2015 soll der Beschwerdeführer am 13. November 2015 beim Anblick der zwei Polizeibeamten und trotz „Stop Police“- Rufen zu Fuss die Flucht ergriffen haben. Nach kurzer Flucht gelang den Polizeibeamten dessen Anhaltung, wobei der Beschwerdeführer angegeben habe, dass er einen «kaputten» Arm habe.