Mit Eingabe vom 1. Dezember 2015 machte B.________, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, erneut die Polizei für seine Fraktur am linken Handgelenk verantwortlich. Am 4. Februar 2016 ersuchte er darum, seine Eingabe vom 1. Dezember 2015 als Strafantrag wegen einfacher Körperverletzung entgegenzunehmen. Am 11. März 2016 bestätigte die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Übernahme des Verfahrens. 1.3 Am 9. Juni 2016 beantragte B.________ als Privatkläger einvernommen zu werden. Gleichzeitig stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.