Zählt man die einzelnen Posten zusammen, ergibt sich bloss eine Summe von 6,9 Stunden bzw. CHF 1‘370.00. In der Honorarnote vom 3. August 2016 wird am 18. Juli 2016 Aufwand im Zusammenhang mit einer Verfügung der Polizei- und Militärdirektion geltend gemacht, der im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht anerkannt werden kann. Das Gleiche gilt für den Aufwand des Rechtspraktikanten zur Erstellung eines Memorandums zum Thema «Spucken Tatbestand» am 27. Juli 2016.