Der Beschwerdeführer rügt hauptsächlich den Umstand, dass sein Asylgesuch abgewiesen worden ist und er daher ohne Anwesenheitsberechtigung sein Dasein in der Schweiz fristen müsse. Vor diesem Hintergrund verlangt er CHF 300‘000.00 für die während mehr als vier Jahren erlittene Traumatisierung («dénudation et traumatisme aggravé de plus de quatre années»), CHF 30‘000.00 für seine Rechte im Asylverfahren («les droits en matière de procédure d‘asile»), CHF 57‘547.00 für die vollstreckte Freiheitstrafe, CHF 50‘000.00 für die erlittene Handverletzung und CHF 800‘000.00 für seine Krankheiten (u.a. Hepatitis B).