Ebenfalls abgewiesen wird der Antrag von Rechtsanwalt B.________, es sei dem Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren, und es sei er, Rechtsanwalt B.________, als amtlicher Verteidiger einzusetzen. Die Einsetzung erfolgte gemäss Ziffer 6 der Entscheidbegründung des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts vom 13. Juni 2016 schon vorgängig und gilt auch für das Beschwerdeverfahren. 12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.