Es liegt eine äusserst ungünstige Rückfallprognose (Fortsetzungs- resp. Wiederholungsgefahr) vor. Was der Beschwerdeführer schliesslich hinsichtlich des Analogieverbots, namentlich im Lichte des aktuellen Aufsatzes von JOSET/HUSMANN (ALAIN JOSET/MARKUS HUSMANN, Freiheitsentzug jenseits des Rechts – eine Kritik der ‚vollzugsrechtlichen