Im Übrigen sind die vorliegenden Gutachten und zahlreichen Therapieberichte entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers insgesamt ausreichend aktuell. Es kann aus vorgenanntem Grund ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Legalprognose in Freiheit aufgrund eines (auch aktuell in E.________) angeblichen ungeeigneten Settings tatsächlich und sofort massiv verbessern würde.