4. 4.1 Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen Folgendes vor: Eine Verweisung (auf Vorakten), wie sie das Zwangsmassnahmengericht vornehme, erweise sich aufgrund der Ausführungen in der Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 09. Juni 2016 als willkürlich. Es sei dort auf Seite 5 festgehalten, dass das Regionalgericht sich für den Antrag der Anordnung von Sicherheitshaft auf das Zitieren