Die Frustration des Beschwerdeführers sei aufgrund des jahrelangen Festhaltens in Sicherheitsabteilungen ohne geeignetes Therapiesetting verständlich. Er sei jahrelang ohne Aussicht auf Therapie gefangen gehalten worden, seine Rückfallprognose hätte in einem Setting mit mehr Freiheiten als in einer Sicherheitsabteilung ausgetestet werden müssen. Alle Aussagen über seine Rückfallprognose würden auf Vermutungen beruhen. Dr. G.________ habe den Beschwerdeführer nur einmal gesehen, eine Begutachtung und die Beurteilung einer Rückfallprognose könne bei einem so kurzen Kontakt nicht erfolgen. Das gleiche gelte für die Einschätzungen der Station H.___