_ sei der Verlauf der medikamentösen Behandlung anfänglich positiv gewesen. Am 8. März 2016 sei es jedoch zu fremdagressiven Durchbrüchen mit verbalen Drohungen gegen ärztliche Fachpersonen und Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes gekommen, weshalb der Beschwerdeführer zwangsweise medikamentös habe behandelt werden müssen. Die Fremdgefährdung von Drittpersonen werde als markant hoch beurteilt, auch bedürfe die Betreuung des Beschwerdeführers eines ausgesprochen hohen Sicherheitsstandards.