In der ärztlichen Stellungnahme der Foren- sisch-psychiatrischen Station H.________ vom 1. März 2016 werde von einer Diagnose der paranoiden Schizophrenie sowie einer dissozialen Persönlichkeitsstörung ausgegangen. Der Beschwerdeführer habe von der Kombinationstherapie profitieren können, es seien aber nach wie vor formale und inhaltliche Denkstörungen vorhanden. Anlässlich des Koordinationsgespräches vom 16. März 2016 der Forensisch-psychiatrischen Abteilung H.______