4 gekommen sei und der Beschwerdeführer einem Sicherheitsbeamten einen Schlag in den Bauch versetzt habe. Der Therapiebericht vom 9. Oktober 2013 des Foren- sisch-Psychiatrischen Dienstes der Universität Bern habe festgehalten, dass mit dem Beschwerdeführer bislang weder störungs- noch deliktorientiert habe gearbeitet werden können. Die bisherigen Anstrengungen zur Wiederaufnahme der Behandlung seien erfolglos geblieben. Der Bericht von Dr. G.________ vom 27. Januar 2016 beschreibe den Beschwerdeführer als unberechenbaren, schwierigen und gefährlichen Mann.