1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. Juni 2016 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, werden vom Kanton Bern getragen. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (mit den Akten) Bern, 5. August 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: