1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 9. Juni 2016 wird aufgehoben und die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, dem Beschwerdeführer einen Betrag von CHF 21‘774.00 freizugeben. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer zur Hälfte, ausmachend CHF 750.00 auferlegt. Den Rest, ausmachend CHF 750.00, trägt der Kanton. 3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Privatklägerschaft eine Entschädigung von pauschal CHF 1‘200.00 zu entrichten.