Dies steht einer teilweisen Aufhebung der Beschlagnahme und damit einer Auszahlung indessen nicht entgegen. Zum einen gilt trotz Anklageerhebung die Unschuldsvermutung, so dass dem Argument, wonach die Anklageerhebung die Erhärtung des Tatverdachts belege und von einer Freigabe daher nur zurückhal-