7. 7.1 Die Staatsanwaltschaft hält dafür, dass die Ende 2015 ausgerichtet Freigabesumme über dem für den Grundbedarf und die Bestreitung der Hypothekarzinsen notwendigen Betrag gelegen habe, weshalb davon ausgegangen werden könne, dass der Beschwerdeführer noch über genügend Kapital verfüge, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Hiergegen wendet der Beschwerdeführer ein, dass die letzte Freigabesumme vollständig aufgebraucht sei.