10 Kündigung der Hypotheken und die Einleitung der Zwangsverwertung der Liegenschaften mit ungewissem Verwertungsergebnis zur Folge. Da die Forderungen der Banken als Grundpfandgläubigerinnen Vorrang geniessen, wäre im Fall einer Zwangsverwertung das Beschlagnahmesubstrat erheblich gefährdet. Es besteht kein Anlass, von dieser, aus dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit resultierenden Haltung abzuweichen. Die Hypothekarverpflichtungen für die Liegenschaften in I.________ sind folglich bei der Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben zu berücksichtigen.