Dies ergibt eine monatliche Gesamtbelastung von CHF 5‘031.50, ausmachend jährlich CHF 60‘378.00. 6.4 Was die Berücksichtigung der Hypothekarzinsen der beschlagnahmten Liegenschaften angeht, macht die Staatsanwaltschaft geltend, dass für deren Begleichung kein beschlagnahmtes Vermögen freizugeben sei. Sollte der Beschwerdeführer ausser Stande sein, die Zinsen zu begleichen, wäre die Verwertung der Liegenschaften als Folge hinzunehmen. Ergänzend hält die Privatklägerschaft fest, dass die Hypothekarschulden selbst dann unbeachtlich wären, wenn die Pfändungsbeschränkungen gemäss Art.