5.3 Zusammengefasst ist folglich festzuhalten, dass bei einer Ersatzforderungsbeschlagnahme die Grundsätze der Kostendeckungsbeschlagnahme nicht analog angewendet werden dürfen. Indessen kann sich auch der von einer Ersatzbeschlagnahme Betroffenen auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Existenzsicherung berufen. Dieser ist anhand der Grundsätze zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum zu konkretisieren.