6 Entscheid 1B_206/2015 vom 30. November 2015, welcher im Nachgang an den in der amtlichen Sammlung publizierten Entscheid (BGE 141 IV 360) ergangen ist, mit keinem Wort angedeutet hat, dass die Beschwerdekammer den Gehalt der Existenzsicherung verkenne. 5.3 Zusammengefasst ist folglich festzuhalten, dass bei einer Ersatzforderungsbeschlagnahme die Grundsätze der Kostendeckungsbeschlagnahme nicht analog angewendet werden dürfen.