__ Vorsorgestiftung; ausmachend CHF 113'402.00 und CHF 41'850.00) beschlagnahmt. Nebst den Hausdurchsuchungen von Ende 2010 erfolgten am 12. Dezember 2012 zwei koordinierte Hausdurchsuchungen in H.________ und I.________, in deren Rahmen Bilder, Uhren, Autos etc. beschlagnahmt wurden. Im Frühjahr 2013 gab die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer auf dessen Ersuchen hin den Betrag von CHF 50‘000.00 frei. Gleiches tat sie ein Jahr später.