2 3. 3.1 Soweit relevant lässt sich den Akten folgender Sachverhalt entnehmen: Im Jahr 2012 wurden von den Strafverfolgungsbehörden zahlreiche und bedeutende Beschlagnahmungen vorgenommen, in deren Rahmen sämtliche Liegenschaften des Beschwerdeführers mit einer Grundbuchsperre belegt und sämtliche Konti und Vorsorgeguthaben gesperrt wurden. Namentlich wurde auch das Pensionskassenguthaben der II. Säule (Freizügigkeitsleistung; ausmachend CHF 61'474.50) und die Guthaben der III. Säule (G.________ Vorsorgestiftung;