Dieser beantragte in seiner Stellungnahme vom 20. Juli 2016 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Die Privatklägerschaft, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, schloss sich diesem Antrag am 10. August 2016 an. Der Beschwerdeführer replizierte am 5. September 2016 und hielt an seinen Rechtsbegehren fest. Während Hängigkeit des Beschwerdeverfahrens erhob die Staatsanwaltschaft beim Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern Anklage gegen den Beschwerdeführer und eine weitere beschuldigte Person (Anklageerhebung: 25. Juli 2016).