(nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 23. Juni 2016 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern einreichte und die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Freigabe von CHF 50‘000.00 zur Deckung des Grundbedarfs und zur Bezahlung der Hypothekarzinsen beantragte. Die Generalstaatsanwaltschaft betraute am 30. Juni 2016 Staatsanwalt F.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren. Dieser beantragte in seiner Stellungnahme vom 20. Juli 2016 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde.