Ersatzforderungsbeschlagnahme, Freigabe von Vermögenswerten zur Deckung des Lebensunterhalts und zur Bedienung der Hypothekarverpflichtungen (Praxisänderung) In Änderung der bisherigen Praxis finden die Grundsätze der Kostendeckungsbeschlagnahme bei Ersatzforderungsbeschlagnahmen keine Anwendung. Indessen kann sich auch der von einer Ersatzforderungsbeschlagnahme Betroffene auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Existenzsicherung berufen. Dieser ist anhand der Grundsätze zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum zu konkretisieren (E. 4.3 und 5). Erwägungen: