Entsprechend habe die Zusammensetzung des Gerichts noch nicht bekanntgegeben werden können. Nachdem der Ehemann abermals ermahnt worden sei, wenn er sich weigere, in den Zuhörerbereich zu sitzen, müsse er den Saal vor Eröffnung der Verhandlung verlassen, habe das Ehepaar den Gerichtssaal verlassen wollen. Nach Treu und Glauben sei die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie Einsprache auf einen Strafbefehl erhoben habe und dass es für sie nachteilig sei, wenn sie den Gerichtssaal jetzt verlasse. Trotzdem habe sie mit ihrem Ehemann den Saal verlassen. Sie habe gemurmelt, wenn ihr Mann gehen müsse, gehe sie auch.