3 5. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau teilte mit was folgt: Die ordentlich angesetzte Vergleichsverhandlung habe vorerst nicht eröffnet werden können, da der Ehemann der Beschwerdeführerin unmittelbar nach Eintritt in den Gerichtssaal unaufgefordert einen Stuhl behändigt und neben seiner Ehefrau Platz genommen habe, sich anschliessend trotz Anweisung geweigert habe, im Zuhörerbereich Platz zu nehmen und ausserdem ständig das Wort ergriffen habe, obschon er nicht Partei sei. Gemäss Art.