_ nach diversen Ermahnungen zu Recht erklärt, dass er den Gerichtssaal vor der Eröffnung verlassen müsse, wenn er sich nicht nach hinten setze. Als die Ehegatten den Saal verlassen wollten, habe der Gerichtspräsident die Beschwerdeführerin ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass es für sie prozessual nachteilig sei, wenn sie den Saal verlasse, da sie Beschuldigte sei und Einsprache auf Strafbefehl erhoben habe. Gleichwohl habe sie den Saal verlassen.