Es sei ihm ebenfalls nicht erlaubt, für seine Ehefrau zu sprechen, da die Vertretung der beschuldigten Person Anwälten vorbehalten sei. Das Verhandlungsprotokoll vom 2. Juni 2016 zeige, dass der Gerichtspräsident nicht zur Verhandlungseröffnung gekommen sei. Er habe dem Ehemann von A.________ nach diversen Ermahnungen zu Recht erklärt, dass er den Gerichtssaal vor der Eröffnung verlassen müsse, wenn er sich nicht nach hinten setze.