2 eröffnet werden dürfen. Sie weise alle Anschuldigungen zurück, weswegen die Verfügung und der Strafbefehl aufzuheben seien. Im Übrigen erschöpfen sich die Eingaben der Beschwerdeführerin in ausschweifenden, mit zahlreichen Zitaten bekannter Personen versehenen Ausführungen ohne Relevanz zum Streitgegenstand sowie in diffuser Behördenkritik (deren Hintergrund die OPPT-Bewegung zu sein scheint).