1. 1.1 Die Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten und Freiheitsberaubung. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, anlässlich eines Lagers der Kirchlichen Unterweisung (nachfolgend: KUW-Lager) am 2./3. April 2016 gemeinsam mit fünf weiteren Jugendlichen C.________ (nachfolgend: Privatkläger) mehrfach gefesselt, ihm einen Kissenbezug über den Kopf gestülpt und ihn in diesem Zustand durch den Raum gezogen zu haben, so dass sich der Privatkläger Verletzungen zuzog.