3. Der Beschuldigten 2 wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung im Betrag von CHF 2‘000.00 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Diese ist vom Kanton Bern zu entrichten. 4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Beschuldigten 2, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin H.______ (mit den Akten)