Wie vorne dargelegt, kann bei elektiven Eingriffen bei Zeugen Jehovas – im Gegensatz zu vital indizierten Noteingriffen – kein Arzt gezwungen werden, gegen seine ethischen Überzeugungen zu handeln und unter «verschärften» Bedingungen operieren zu müssen. Kommt der die Behandlung durchführende Arzt, respektive die das mitbetreuende Team und die Infrastruktur bereitstellende Institution zum Ergebnis, dass entweder die Risiko-Nutzen- Bilanz ungünstig ist oder dass es personell nicht möglich ist, ein entsprechend qualifiziertes und gewilltes Team zusammenzustellen, so kann ein ablehnender Ent-