Insofern besteht auf beiden Seiten eine Drucksituation: Beim Patienten die strikte Einhaltung der Glaubenssätze und bei den die elektive Operation durchführenden Fachpersonen die Gewähr, dass jegliche mit dem Eingriff verbundene Blutungskomplikation fatale Konsequenzen haben kann. Wer sich bei der Verweigerung einer Leistung auf rechtlich zulässige Gründe stützt, greift nicht automatisch in unzulässiger Weise in die Entscheidungsfreiheit des jeweils anderen ein, auch wenn dies mit Konsequenzen (hier: gewisse Beeinträchtigung der Lebensqualität) verbunden ist.