Dies dürfte aber letztlich auch eine Frage der Grösse respektive der personellen Ressourcen einer Klinik sein. Das Strafverfahren ist nicht der Ort, um abzuklären, inwiefern ein solches Team, für welche Art von Operationen, auch bei der Beschuldigten 2 gebildet werden könnte, bzw. wie es um die flächendeckende Koordination möglicherweise bereits bestehender Teams zwischen den Listenspitälern des Kantons Bern bestellt ist.