An solchen elektiven Eingriffen müssen ferner nur Ärzte und Pflegende mitwirken, die sich grundsätzlich zur Behandlung von Zeugen Jehovas bei Operationen mit einer sehr geringen Transfusionswahrscheinlichkeit bereit erklärt haben. Mitarbeitende, deren Einverständniserklärung zur Mitwirkung vorliegt, werden in einer gesonderten Liste geführt (Grundsätze kreuznacher diakonie, S. 17). Auch im Universitätsspital Zürich wird für elektive Eingriffe bei Zeugen Jehovas eine individuelle Nutzen-Risiko- Evaluation vorausgesetzt.