Die Stiftung kreuznacher diakonie hat für ihre Krankenhäuser die Leitlinie, dass ein Arzt bei einer positiven Nutzen-Risiko-Bilanz solche Eingriffe durchführen darf, wenn nach den individuellen Umständen des konkreten Falles sowie der persönlichen Erfahrung des Operateurs nur eine sehr geringe Transfusionswahrscheinlichkeit besteht und eine Bluttransfusion nur unter einer Verkettung ungewöhnlicher Umstände erforderlich werden kann. An solchen elektiven Eingriffen müssen ferner nur Ärzte und Pflegende mitwirken, die sich grundsätzlich zur Behandlung von Zeugen Jehovas bei Operationen mit einer sehr geringen Transfusionswahrscheinlichkeit bereit erklärt haben.