Zur Abfederung dieser Grundproblematik wird in der Praxis zwischen vital indizierten Notoperationen und elektiven Eingriffen unterschieden (vgl. Universitätsspital Zürich, Ärztliche Direktion, Weisung «Medizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten, die der Glaubensrichtung der Zeugen Jehovas angehören», vom