Er habe das Einverständnis für blutstillende Medikamente gegeben sowie dass ein sogenannter Cell Saver eingesetzt werden dürfte, ausserdem habe eine präoperative Untersuchung ergeben, dass sein Blutgerinnungsfaktor sehr gut sei. Ihm sei deshalb die Behandlung nicht aus medizinischen Gründen, sondern aufgrund seiner religiösen Überzeugung verweigert worden, was die Staatsanwaltschaft verkenne. Wenn er nicht erwähnt hätte, dass er ein Zeuge Jehovas sei, so hätte er die Behandlung ohne weiteres erhalten. Die Bluttransfusion wäre dann überhaupt kein Thema gewesen und zwar weder im Rahmen des Aufklärungsgesprächs noch im Rahmen der Behandlung.