Der Beschwerdeführer macht zusammengefasst geltend, dass bei seinem operativen Eingriff aus medizinischer Sicht kein Grund bestanden habe, eine Bluttransfusion auch nur in Erwägung zu ziehen. Die Wahrscheinlichkeit einer Bluttransfusion bei einer solch kleinen, routinemässigen Operation sei «äusserst gering – wenn überhaupt vorhanden». Er habe das Einverständnis für blutstillende Medikamente gegeben sowie dass ein sogenannter Cell Saver eingesetzt werden dürfte, ausserdem habe eine präoperative Untersuchung ergeben, dass sein Blutgerinnungsfaktor sehr gut sei.