3. Anstoss der Auseinandersetzung war die Einverständniserklärung der Beschuldigten 2, welche wie folgt lautet: «Nach Aufklärung durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt und nach der Kenntnisnahme des mir vorliegenden Positionspapier zur Behandlung von Patienten der Glaubensgemeinschaft ‹Zeugen Jehovas› in der A.________ AG, erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden, dass bei gegebener medizinischer Indikation, Blut und/oder Blutprodukte verabreicht werden. Die Entscheidung dazu fällen die behandelnden Ärzte gemeinsam.» (Beilage 8 zur Strafanzeige).