3 ton Bern aufzunehmen und zu behandeln. [Abs. 2] Im Kanton Bern gelegene Listenspitäler und Listengeburtshäuser sind verpflichtet, Nothilfe zu leisten. [Abs. 3] Diese Pflichten sind diskriminierungsfrei zu erfüllen. Sie bestehen insbesondere unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Versicherungsstatus der Patientinnen und Patienten.»