Anlässlich dieses Aufklärungsgesprächs weigerte sich C.________, eine von der Beschuldigten 2 für die Behandlung von Patienten der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas geschaffene Einverständniserklärung zu unterschreiben (Beilage 8 zur Strafanzeige vom 7. März 2016). Im Anschluss an dieses Gespräch sandte der Anästhesist einen Fax an Dr. med. E.________, worin er diesem mitteilte, dass die Operation aufgrund der Weigerung von C.________, die Einverständniserklärung zu unterzeichnen, nicht wie geplant durchgeführt werden könne. Dr. med. E.________, der auch im Spital G.________ operiert, organisierte daraufhin für C._____