Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 3. Juni 2016 (BJS 16 6377) Regeste: Art. 261bis Abs. 5 StGB; Zeugen Jehovas; Rassendiskriminierung; Nichtanhandnahme Ein Spital, das nicht bereit ist, Zeugen Jehovas eine „blutlose“ Chirurgie (Verzicht auf Abgabe von Blut oder Blutprodukten) zu garantieren, erfüllt nicht die Leistungsverweigerungsvariante des Rassendiskriminierungsartikels, wenn es einem Patienten dieser Glaubensrichtung bzw. dessen Operateur (Belegarzt), für einen elektiven operativen Eingriff eine Absage erteilt (E. 4.5). Erwägungen: