7 schuldigte in Aussicht gestellt habe, eine Belagsschicht mit feinerer Körnung zu liefern. Die Befragung der beantragten Zeugen wurde von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung abgelehnt, diese könnten sich nur zu den Mängeln, nicht aber zu den Vertragsverhandlungen bzw. der Intention der Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses äussern.