Andererseits wurde das veränderte Vertragsexemplar vom Beschuldigten erst Jahre nach Beendigung der Bauarbeiten im zivilrechtlichen Gerichtsverfahren vorgelegt. Gemäss Angaben des Beschwerdeführers habe der Beschuldigte zuvor nie eine solche Vertragsänderung geltend gemacht oder gegen die Vereinbarung eines AC 11 TDS-Belages opponiert. Die falsche Körnung wurde vom Beschwerdeführer aber bereits vor dem Zivilprozess mehrfach gerügt, so beispielsweise im Schreiben vom 19. Oktober 2011 (Klagebeilage 13 im Zivilverfahren).