Schliesslich vermögen weder die Rechnung der «H.________» vom 30. September 2009 noch das «Ausmass» vom 28. Oktober 2009 den Nachweis dafür zu erbringen, dass der Belag AC 16 TDS vor der Ausführung der Bauarbeiten zwischen den Parteien vereinbart gewesen wäre. Der in der Offerte angepasste Preis von CHF 30.20 pro Quadratmeter entspricht zwar dem im Ausmass vom 28. Oktober 2009 (Ziffer 4.3) festgehaltenen Preis.