Gemäss dessen tatnächsten Aussagen wurde die Vertragsänderung nämlich im Beisein von Zeugen, also erst nachträglich unter den Parteien beschlossen (telefonische Befragung des Beschuldigten durch die Polizei vom 13. Mai 2014). Die beiden genannten Zeugen gaben an, das Gespräch über die Vertragsänderung habe auf der Baustelle stattgefunden (Befragung F.________ vom 14. Mai 2015, Z. 41 f.; Befragung G.________ vom 14. Mai 2015, Z. 48 f.). Erst später sagte der Beschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft aus, er wisse nicht mehr, wann er die Änderung mit dem Beschuldigten besprochen habe.