Der in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft geltend gemachte Umstand, dass die Offerte bereits im Dezember 2008 abgeändert und in Ziffer 4.3 und 4.4 die Preise für eine AC 16 TDS Körnung eingefügt worden seien, könnte als Indiz für eine einvernehmliche Vertragsänderung angesehen werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass nach Angaben des Beschwerdeführers die Preise für den