5 4.3 Strittig ist zunächst die Frage, ob der vom Beschuldigten mutmasslich abgeänderten Passage in der Offerte «Umgebungsarbeiten» Urkundencharakter zukommt oder nicht. Die Staatsanwaltschaft ist in der angefochtenen Einstellungsverfügung zum Schluss gelangt, bei der unter Ziffer 4.3 und 4.4 der Umgebungsarbeiten vereinbarten Körnung AC 11 TDS handle es sich nicht um eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung. Der Offerte sei als Ganzes der Urkundencharakter abzusprechen.